Was eine Fachleistungsstunde ist
Eine Fachleistungsstunde ist die vergütete Einheit für eine fachlich qualifizierte Leistung. Welche Tätigkeiten in welchem Umfang als Fachleistungsstunde gelten, ergibt sich aus den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kostenträger.
Häufig wird zwischen direkten Leistungen am oder mit der leistungsberechtigten Person und mittelbaren Leistungen — etwa Dokumentation, Fallbesprechungen oder Kooperation — unterschieden.
Direkte Leistung
Zeit unmittelbar mit oder für die leistungsberechtigte Person.
Mittelbare Leistung
Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Abstimmung — je nach Vereinbarung.
Fahrt- & Ausfallzeiten
Ob und wie sie berücksichtigt werden, regelt die jeweilige Vereinbarung.
Kalkulation und Qualifikation
Der Stundensatz wird auf Basis von Personal-, Sach- und Gemeinkosten kalkuliert und mit dem Kostenträger vereinbart. Häufig differenziert er nach Qualifikationsstufen der eingesetzten Fachkräfte.
Für Träger ist entscheidend, dass die erbrachten Stunden korrekt der jeweiligen Vereinbarung und Qualifikationsstufe zugeordnet werden.
Nachweis ohne Mehrfacherfassung
Kostenträger verlangen einen nachvollziehbaren Nachweis der erbrachten Stunden. Werden Leistungen einmal — idealerweise direkt vor Ort — erfasst und automatisch der Planung und der Abrechnung zugeordnet, entfällt die fehleranfällige Doppelerfassung.
Häufige Fragen
- Zählt die Dokumentationszeit als Fachleistungsstunde?
- Das hängt von der Vereinbarung mit dem Kostenträger ab. Mittelbare Leistungen wie Dokumentation werden teils einbezogen, teils über den Stundensatz pauschal abgegolten.
- Wie weist man Fachleistungsstunden korrekt nach?
- Üblich ist eine zeitnahe, leistungsbezogene Erfassung, die sich den vereinbarten Leistungen zuordnen lässt. Je näher die Erfassung am Geschehen ist, desto belastbarer ist der Nachweis.
- Erzeugt Sozial+Digi die Abrechnung automatisch aus den Stunden?
- Aus abrechenbaren Nachweisen eines Monats entstehen Rechnungsentwürfe (Menge × Gebühr). Optional kLE/FLS und Kontingent (bewilligt/erbracht/restlich) an der Zuordnung. Das ist kein kLE-Rechenweg für jedes Träger-CSV und kein Automatik-Claim für alle Vereinbarungen.
Diese Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und geben den allgemeinen Stand wieder. Sie ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze sowie die Vereinbarungen mit Ihren Kostenträgern. Verlinkte Gesetzestexte verweisen auf die jeweils veröffentlichte Fassung auf gesetze-im-internet.de bzw. die genannten offiziellen Quellen — nicht auf amtliche Rechtsauskünfte.