Wissen · Hilfeformen

Ambulante Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)

Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die ambulanten Formen finden im Lebensumfeld der Familien statt — und stellen besondere Anforderungen an mobile Dokumentation und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Stand: Juni 2026 6 Min. Lesezeit

Hilfen zur Erziehung im Überblick

Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. setzen an, wenn Familien Unterstützung bei der Erziehung benötigen. Art und Umfang richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

Ambulante Hilfen sind dabei diejenigen Formen, die nicht in einer Einrichtung, sondern im Lebensumfeld der jungen Menschen und ihrer Familien erbracht werden.

Erziehungsbeistand (§ 30)

Begleitung junger Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)

Intensive Begleitung von Familien im Alltag über einen längeren Zeitraum.

Intensive Einzelbetreuung (§ 35)

Intensive sozialpädagogische Begleitung für besonders belastete junge Menschen.

Der Hilfeplan als roter Faden

Grundlage jeder Hilfe ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Im Hilfeplangespräch werden Bedarf, Ziele und die Art der Hilfe gemeinsam mit den Beteiligten festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben.

Für die Fachkräfte bedeutet das: Ziele und Verläufe müssen dokumentiert und für das Jugendamt nachvollziehbar aufbereitet werden — als Grundlage für die Fortschreibung und für die Abrechnung erbrachter Stunden.

Besonderheit: Arbeit unterwegs

Ein großer Teil der Arbeit findet außerhalb des Büros statt. Dokumentation entsteht häufig zwischen den Terminen oder am Abend, Fachleistungsstunden werden nachgetragen.

Mobile, sichere Dokumentation direkt nach dem Termin entlastet die Fachkräfte und verbessert die Datenqualität — gerade bei verteilt arbeitenden Teams.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über Art und Umfang der Hilfe?
Die Entscheidung trifft das Jugendamt gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII.
Werden ambulante Hilfen über Fachleistungsstunden abgerechnet?
Häufig ja. Viele ambulante Hilfen werden über Fachleistungsstunden auf Grundlage von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abgerechnet; die konkrete Form hängt von den Vereinbarungen mit dem öffentlichen Träger ab.
Dokumentiert man unterwegs in einer App?
Fachlich zählt zeitnahe Dokumentation. Sozial+Digi bietet denselben Ablauf im Browser auf dem Smartphone und lässt sich als App installieren. Speichern braucht Netz — keine native Store-App und kein Offline-Schreiben.

Diese Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und geben den allgemeinen Stand wieder. Sie ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze sowie die Vereinbarungen mit Ihren Kostenträgern. Verlinkte Gesetzestexte verweisen auf die jeweils veröffentlichte Fassung auf gesetze-im-internet.de bzw. die genannten offiziellen Quellen — nicht auf amtliche Rechtsauskünfte.

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