Worum es geht
Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die eine drohende Behinderung verhüten oder die Folgen einer Behinderung mildern und Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Sie reicht von Unterstützung beim Wohnen über Assistenz im Alltag bis zur Teilhabe an Bildung und Arbeit.
Anders als existenzsichernde Leistungen ist die Eingliederungshilfe eine Fachleistung: Sie setzt am individuellen Bedarf an und wird gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person geplant.
Soziale Teilhabe
Unterstützung beim Wohnen, bei Alltag und Mobilität sowie bei Kontakten und Freizeit.
Teilhabe an Bildung
Hilfen für schulische und hochschulische Bildung sowie berufliche Weiterbildung.
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen im Übergang zwischen Schule, Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt.
Was sich mit dem BTHG geändert hat
Das Bundesteilhabegesetz wurde in mehreren Reformstufen wirksam. Kern ist die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen sowie die Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX.
In den Mittelpunkt rückt die Person mit ihren Zielen — nicht die Einrichtungsform. Der Bedarf wird einheitlich ermittelt, die Wirkung der Leistung wird stärker in den Blick genommen.
Personenzentrierung
Maßstab ist der individuelle Bedarf, nicht die Wohn- oder Einrichtungsform.
Trennung der Leistungen
Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt werden getrennt erbracht und abgerechnet.
Gesamtplanverfahren
Ein strukturiertes Verfahren ermittelt Bedarfe und hält Ziele und Leistungen fest.
Was das für Träger und Dienste bedeutet
Die getrennte Erbringung und Abrechnung erhöht die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung. Ziele aus dem Gesamtplan, vereinbarte Leistungen und tatsächlich erbrachte Fachleistungsstunden müssen zusammenpassen und nachvollziehbar belegt sein.
In der Praxis hilft es, Planung, Leistungsdokumentation und Abrechnung auf gemeinsamen Stammdaten aufzubauen, damit Angaben nicht mehrfach erfasst werden müssen.
Häufige Fragen
- Ist die Eingliederungshilfe noch Teil der Sozialhilfe?
- Nein. Mit dem BTHG wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und als eigener Leistungsbereich in das SGB IX, Teil 2, überführt.
- Was bedeutet Personenzentrierung konkret?
- Ausgangspunkt ist der individuelle Teilhabebedarf der Person. Leistungen werden an ihren Zielen ausgerichtet und nicht an einer bestimmten Wohn- oder Einrichtungsform.
Diese Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und geben den allgemeinen Stand wieder. Sie ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze sowie die Vereinbarungen mit Ihren Kostenträgern. Verlinkte Gesetzestexte verweisen auf die jeweils veröffentlichte Fassung auf gesetze-im-internet.de bzw. die genannten offiziellen Quellen — nicht auf amtliche Rechtsauskünfte.